Ein erster optischer Eindruck
Video-Clip des Saarländischen Rundfunks über den Sporteignungstest am SWI
Allgemeines
Die Zulassung für die Lehramtsstudiengänge und den BA-Studiengang an der Universität des Saarlandes ist vom Bestehen einer Eignungsprüfung abhängig. Die Feststellung der Eignung gilt für 18 Monate. Eine Anmeldung zum Test bzw. ein Antrag auf Befreiung entfällt dann, wenn Sie in den vergangenen 18 Monaten unsere Eignungsprüfung bestanden haben.
Von der Erfordernis der Eignungsprüfung kann befreit werden, wer an einer anderen Hochschule eine gleichwertige Prüfung abgelegt oder Studienleistungen erbracht hat, die den Prüfungsleistungen gleichwertig sind, sofern diese Leistungen nicht länger als 18 Monate zurückliegen. Der Antrag auf Befreiung vom Sporteignungstest ist formlos mit den entsprechenden Nachweisen (Bescheinigung der detaillierten Prüfungsleistungen) an das Sportwissenschaftliche Institut zu richten.
Anmeldung zur Eignungsprüfung
Die Zulassung zur Eignungsprüfung setzt eine Online-Anmeldung voraus.
Zusätzlich zur Onlineanmeldung benötigen wir von Ihnen:
- ein ärztliches Zeugnis über Ihre Sporttauglichkeit, das in den letzten drei Monaten vor Anmeldung erstellt sein soll. Nach der Onlineanmeldung können Sie sich eine PDF-Datei ausdrucken und von Ihrem Arzt bestätigen lassen.
- einen handgeschriebener Lebenslauf
- ein Lichtbild (Name, Vorname auf der Rückseite angeben!)
Die Unterlagen müssen bis zum 31. Mai 2010 eingegangen sein beim:
Sportwissenschaftlichen Institut der Universität des Saarlandes
- Sporteignungstest -
Campus B8.2, Zi 105
D-66123 Saarbrücken
Hier können Sie sich ab sofort online anmelden: Onlineanmeldung für den Eignungstest
Die Unterlagen können auch schriftlich angefordert werden mit beigefügtem und frankiertem DIN-A5-Briefumschlag.
Termine der Eignungsprüfung/Nachtermin
Dienstag, 08. und Mittwoch, 09. Juni 2010
Beginn: jeweils 08.00 Uhr, Großer Hörrsaal, Hermann Neuberger Sportschule, Saarbrücken
Ihr Termin für die Eignungsprüfung wird ihnen am 2. Juni per E-Mail mitgeteilt
Sollten Sie am Haupttermin nachweislich unverschuldet, z. B. wegen Krankheit oder wegen anderer Widrigkeiten, nicht teilnehmen können, erhalten sie die Möglichkeit, den Eignungstest am 7. Juli 2010 zu absolvieren. Wir bitten um eine Zusendung eines formlosen Antrages
Bestehen der Eignungsprüfung/Wiederholungstermin
Die Prüfungsteile und die Prüfungsanforderungen finden Sie hier: Anhang zur Verordnung Sporteignungsprüfung "Prüfungsteile und Leistungsanforderungen"
Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsbereiche bestanden sind. Werden ein oder zwei Prüfungsbereiche (Sportarten) nicht bestanden, können diese anlässlich des Nachtermins am Mittwoch, 07. Juli 2010, Beginn: 08.00 Uhr, erneut geprüft werden.
Werden drei oder mehr Prüfungsbereiche nicht bestanden, so ist die Prüfung insgesamt zum nächsten Haupttermin zu wiederholen.
Über das Ergebnis der Eignungsprüfung werden Sie spätestens zwei Wochen nach Testende schriftlich benachrichtigt.
Informationen zur Immatrikulation
Informationen zur Zulassung (ggf. zu Zulassungsbeschränkungen) und die Zulassungs- und Immatrikulationsunterlagen erhalten Sie beim Studierendensekretariat der Universität des Saarlandes (Geb.A4 2, Tel.: 0681-302-2611).
Weitere Informationen
Weitere Fragen richten Sie bitte an die Verwaltung des SWI
Telefon: 0681-302-2504, Telefax: 0681-302-4091 (Öffnungszeiten: Dienstags und mittwochs 10.00 - 11.30 Uhr sowie donnerstags 10.00 - 11.30 Uhr und 13.30 - 14.30 Uhr)
E-Mail: Sporteignungstest@mx.uni-saarland.de
Ausbildungsleitung: Herr P. Koch Tel.: 0681-302-3730